Elterninfos

Liebe Eltern!

Immer wieder kommt das Schlagwort der „Ganztagsschule“ in den Medien vor.
Viele Eltern und Beteiligte wissen jedoch kaum um die Vor- und Nachteile und den Vergleich zum Hort.

Hierbei möchten wir Sie gerne unterstützen:

Hort Ganztagsschule
Gesetzliche Grundlage Laut §4 (6) OÖ KBG:
Hortgruppen haben über Abs.1 bis 3 hinaus die Aufgabe, die Erziehung
der Kinder durch die Schule zu unterstützen und zu ergänzen.
Die pädagogischen Fachkräfte haben mit den Lehrkräften zusammen zu arbeiten.
Dabei sind Möglichkeiten und Hilfen zu Erfüllung schulischer Aufgaben unter
Anwendung aktueller Lerntechniken zu bieten und Rahmenbedingungen für eine
sinnvolle Freizeitgestaltung zu schaffen.Laut §5 OÖ KBG hat der Hort die Aufgaben auf der Grundlage eines pädagogischen
Konzepts wahrzunehmen, das vom Rechtsträger unter Mitarbeit der päd. Fachkräfte
nach dem aktuellen Stand der einschlägigen Wissenschaften, insbesondere der
Pädagogik, Psychologie, Erziehungswissenschaften und Qualitätsforschung zu
erstellen ist.
Gemäß § 37 OÖ. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 bedarf es zur Führung
einer Pflichtschule in ganztätiger Form grundsätzlich einer Bewilligung durch
die Landesregierung.
Diese ist auf Antrag des Schulerhalters (Gemeinde) zu erteilen, wenn
– mindestens 15 Schüler/innen für die Tagesbetreuung angemeldet sind,
– der Bedarf für eine Tagesbetreuung nicht über andere regionale
Betreuungsangebote gedeckt wird und
– entsprechende Räumlichkeiten und Einrichtungen zur Abwicklung des
Betreuungsteils vorhanden sind.
Ganztägige Schulformen sind in einen Unterrichtsteil und einen Betreuungsteil
(=Lernzeiten und Freizeitbereich) gegliedert.
Diese können in getrennter oder verschränkter Abfolge geführt werden.
– bei getrennter Abfolge stellen der Unterrichts- und Betreuungsteil von
einander getrennte Blöcke dar.
– bei verschränkter Abfolge liegen- über den Schultag verteilt- zwischen den
Unterrichtszeiten auch Betreuungseinheiten
Räumlichkeiten Bau- und Einrichtungsverordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen
§ 2 Abs. 2: Das Raumerfordernis für Horte umfasst:
1. die erforderliche Anzahl der Gruppeneinheiten
2. einen Bewegungsraum, wenn nicht die Mitbenützung eines nahegelegnen,
geeigneten Raumes besteht
3. Ausreichend bemessene (Mehrzweck)-räume
4. ab 5 Gruppen jedenfalls einen 2. Bewegungsraum
§ 4 (1) Der Gruppenraum hat eine Bodenfläche von 60qm und eine Raumhöhe
von 3 m aufzuweisen.
(2) Die Gruppenräume eines Hortes sind so einzurichten, dass alle Kinder
ungestört der Erfüllung ihrer schulischen Aufgaben nachkommen können.
Es gibt darüber hinaus genaue Vorschriften zur Einrichtung einer Hortgruppe.
Nach Bestimmungen der OÖ. Schulbau- und Einrichtungsverordnung 1994
haben ganztätig geführte Schulen, die für den Betreuungsteil erforderlichen
Räume und Einrichtungen (z.B.: Schülerausspeisung, Sozialraum für Lehrer/innen
in ausreichender Größe) anzubieten.
Voraussetzung einer Führung Mindestanzahl: 10 Kinder zur Errichtung einer Gruppe
Mindestöffnungszeiten: 25 Wochenstunden
Abmeldung zu jedem 1. des Monats möglich
Mindestanzahl: 15 Kinder, für mindestens 1 Jahr verpflichtend
Personalerfordernis 1 Hortpädagoge/ Hortpädagogin und erforderliche Hilfskräfte
(ausgebildete Helfer/innen, Stützkräfte)
Unterrichtsteil: Lehrer/innen
Betreuungsteil:
Lernzeiten: Lehrer/innen
Freizeit: (einschließlich Verpflegung)
Freizeitpädagogen/innen, Hilfskräfte
Ausbildung des Personals verschiedene Formen der Ausbildung zum Hortpädagogen/ zur
Hortpädagogin, aber immer mit Matura;
Helfer/innen müssen eine Helfer/innen- Ausbildung vom Land OÖ,
BFI oder WIFI absolvieren.
Ausgebildete Lehrer/innen
Freizeitpädagogen/innen: Lehrgang an BFI, PH OÖ,… (ohne Matura möglich)
Hilfskräfte ohne einschlägige Ausbildung
Kosten – Elternbeitrag sozial gestaffelt
– 3- und 5 Tagestarife möglich
(3 Tage flexibel zu wählen)
– 10€ Materialbeitrag monatlich
– Mittagessen
– Gemeinde hat die Möglichkeit, Beiträge für die Betreuung einzuheben
– Mittagessen (bei Bedarf)
Öffnungszeiten an Schultagen:
MO- DO: 07.00- 18.00 Uhr
FR: 07.00- 17.30 Uhr
an schulfreien Tagen & Ferienzeiten:
MO- FR: 08.00- 16.00 Uhr
(spezielle Programme mit Ausflüge und Projekten in den Ferien)
Schließzeiten: Weihnachtsferien, Karwoche, 8 Wochen im Sommer
an allen Schultagen bis 16.00 Uhr
An schulfreien Tage und Ferien ist die Ganztagsschule geschlossen.
Jede Gemeinde kann die Öffnungszeiten erweitern.
Abholmodus Flexible Abholzeiten Abholen erst um 16.00 Uhr möglich
Gruppengeschehen – Fixe Gruppenkonstellation
– Fixe Bezugspersonen
– Projekte und pädagogisch wertvolle Freizeitgestaltung
– Feiern von Festen und Bräuchen im Jahreskreis
– Am Tag oft wechselndes Betreuungspersonal
– Keine genauen Vorgaben zur Freizeitgestaltung